An was alles gedacht werden sollte und um was man sich besser rechtzeitig kümmern sollte

Abgesehen von altersbedingten Krankheiten tritt der Fall, dass Vorsorgedokumente benötigt werden, meist plötzlich und unerwartet aufgrund von Unfall oder beispielsweise durch einen Herzinfarkt ein. Dann kommt es darauf an, auf diese Unterlagen schnellstmöglichen Zugriff zu gewähren. Das kann nur durch eine professionelle Lagerung mit ständiger Verfügbarkeit der Vorsorgedokumente garantiert werden. Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die Existenz der persönlichen Vollmachten und Verfügungen für berechtigte Personen, zum Beispiel für Richter am Betreuungsgericht, sofort erkennbar.

Nichts ist für die Ewigkeit!

Im Leben gibt es Veränderungen die nicht vorhersehbar sind. So kann eine Person, die heute volles Vertrauen genießt, dieses auch wieder verlieren. Die Einstellung zur persönlichen Patientenverfügung kann sich z.B. aufgrund von Erfahrungen oder neuer medizinischer Möglichkeiten ändern. Selbst eine neue Anschrift, die nicht in die bestehenden Dokumente eingepflegt wird, kann zu Problemen führen. Durch den jährlichen Updateservice wird sichergestellt, dass die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Ist die Neuerstellung der Unterlagen notwendig, erfolgt dies im Rahmen des Updateservice kostenfrei. Ändert sich die Rechtslage, werden die Dokumente selbstverständlich daran angepasst.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Vollmachtnehmer) die Erlaubnis, dass diese für Sie Entscheidungen trifft und für Sie Handlungen ausführt.

Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Unternehmervollmacht

Mit Sicherheit haben Sie viel Zeit und vor allem Kraft als Unternehmer/in in Ihre Firma investiert. Es gilt deshalb, einen besonderen Schutz einzurichten. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen! Denn Sie tragen Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern für die eigene Familie, ihre Mitarbeiter und deren Familien bis hin zu Auftraggebern.

Unternehmer haben in den wenigsten Fällen durch Erbvertrag oder Testament vorgesorgt. Es zeigt sich immer wieder, dass bei einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall nicht oder nicht richtig vorgesorgt wurde. Das macht es für den vorgenannten Personenkreis absolut kritisch und wirtschaftlich bedenklich.

Patientenverfügung

Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder.

In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können.

Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.

Trauerfallverfügung

In einer Trauerfallverfügung bzw. Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.

Digitale Nachlassverwaltung

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen oder Vermögenswerte verloren.
§ Rechtliches: Nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass als Ganzes auf den Erben über. Dazu gehören Vermögen genauso wie Schulden. Auch im Internet geschlossene Verträge des Verstorbenen bleiben über den Tod hinaus bestehen und gehen auf die Erben über. Für die Angehörigen können so überraschende und im Einzelfall erhebliche Kosten entstehen ( z.B. durch Dauerschuldverhältnisse wie Abo-Verträge u.ä. ).

Tierverfügung

In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

Unabhängig von der Familienkonstellation oder ledig gilt:

Testament

Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig sichere im Leben ist der Tod“.

Leider denken die meisten Menschen daran nicht besonders gern – und deshalb wird auch selten Vorsorge getroffen. Diese Unterlassungssünde kann ungewollte Folgen haben.

Denn oftmals kommt es zu nichtgewollten Erbschaften, Pflichtteile werden vergessen und eventuelle Erbschaftssteuern werden nicht berücksichtigt.

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