Notwendige Behördengänge für die Beisetzung

In einem Trauerfall fehlt einem Oft die Kraft und der Wille sich um lästige aber notwendige behördliche Formalitäten zu kümmern. Gerne erledigen wir für Sie die notwendigen Behördengänge für die Beisetzung.

Hierfür benötigen wir aus verschiedene Unterlagen der/des Verstorbenen von Ihnen:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • bei Eheleuten: Heiratsurkunde oder Stammbuch
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Graburkunde oder Stellenbezeichnung bei vorhandener Grabstelle
  • Bestattungsvorsorge-Vertrag falls vorhanden.
  • Lichtbild oder digitales Medium für Sterbebild und/oder Todesanzeige falls gewünscht