Überführungen in Deutschland und International

Die Überführung im In- oder Ausland bezeichnet im Allgemeinen den Transport eines Verstorbenen. Bevor jemand nach einem Sterbefall überführt werden kann, muss ein Arzt den Tod eindeutig feststellen und schriftlich bescheinigen. Sobald die Todesbescheinigung ausgestellt ist, kann eine Überführung stattfinden.

Die Überführung wird von einem Bestattungsinstitut vorgenommen, da es Pflicht ist, den Verstorbenen mit einem Leichenwagen zu transportieren. Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden muss.

Ablauf der Überführung

Die erste Überführung findet im Regelfall vom Sterbeort zum Bestattungsunternehmen statt, wenn der Verstorbene anschließend hygienisch versorgt und gekühlt werden soll.

Bei Urnenbestattung:

Wünschen die Angehörigen eine Trauerfeier mit Sargaufbahrung, so wird dieser ein zweites Mal überführt, beispielsweise zur jeweiligen Kirche oder Leichenhalle. Im Anschluss wird der Verstorbene dann an das Krematorium überführt.
Alternativ kann der Verstorbene direkt vom Sterbeort an das Krematorium überführt werden. Die Urne wird vom Bestattungsinstitut nach der Einäscherung an die Kirche oder Leichenhalle zur Urnentrauerfeier gebracht.

Bei der Erdbestattung:

Der Verstorbene wird in die Leichenhalle des gewünschten Friedhofes überführt und bis zur Bestattung in der Kühlung aufbewahrt.

Überregionale Überführungen

Sollte der Sterbeort über mehrere hundert Kilometer entfernt vom Heimatort sein, oder im Ausland, so ist dies kein Hindernis für unser Bestattungsinstitut. Es benötigt Organisation und Absprachen mit den jeweiligen Ämtern. Dies gilt sowohl für Sargbestattungen als auch für Urnenbestattungen.

Überführung aus dem Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland müssen entweder die Angehörigen die Überführung des Verstorbenen organisieren und können sich vom Deutschen Konsulat unterstützen lassen, oder bei darauf spezialisierten Bestattungsinstitut wie das unsere.

Für Sterbefälle im Ausland ist bei allen Deutschen das Standesamt I in Berlin zuständig. Notwendiges Dokument für eine Überführung ins Ausland ist insbesondere ein mehrsprachiger Leichenpass, der vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird.

Zudem müssen einige Vorschriften und weitere Dinge beachtet werden. So muss zum Beispiel die ordnungsgemäße Einsargung durch einen Bestatter gesichert und gesundheitliche Risiken müssen ausgeschlossen sein. Des Weiteren müssen internationale gesetzliche Bestimmungen und die technischen Bedingungen für den Land-, Luft- oder Seeweg beachtet werden.