Was ist zu tun wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Die Schock ist groß wenn ein Sterbefall in der Familie plötzlich und unerwartet eintritt, aber trotzdem müssen einige wichtige Dinge zuerst erledigt werden.

Wir möchten Ihnen hierzu eine kleine Anleitung an die Hand geben, was Sie wann tun müssen.

  1. Nachdem der Sterbefall eingetreten ist, muss zuerst ein Arzt verständigt werden der dann die Todesbescheinigung ausstellt. Der Arzt benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen.
    Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim / Altenheim eingetreten, so wird der Arzt von dort verständigt. Sollte es sich um einen natürlichen Tod handeln, darf der Verstorbene dann von einem Bestattungsinstitut in einem entsprechenden Bestattungswagen ins Leichenhaus oder ins Krematorium überführt werden.
    Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, benachrichtigen Sie den Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, die Ärztliche Notdienstzentrale: Tel. 116 117
  2. Nehmen Sie dann Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens auf.

Wir sind für Sie jederzeit telefonisch erreichbar

Das Bestattungsinstitut Rose steht Ihnen jederzeit begleitend an Ihrer Seite, unter den nachfolgenden Telefonnummern:

in Peißenberg: 08803 / 6 394 394
in Peiting: 08861 / 93 03 973
in Schongau: 08861 / 90 92 083

Wir werden alle anstehenden Formalitäten erledigen und offene Fragen mit Ihnen besprechen und Ihnen bei allen Entscheidungen Hilfestellung leisen.

Dienlich ist es, wenn folgende Unterlagen bereitgehalten werden:

  • Personalausweis (des Verstorbenen)
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen (mit Rechtskraftvermerk)
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde vom verstorbenen Ehegatten
  • Grabdaten (wenn bereits eine Grabstelle vorhanden)
  • Kleidung (“Wunschkleidung, welche wir für Sie dem Verstorbenen anziehen dürfen”)
  • Foto des Verstorbenen (“für Sterbebilder und Todesanzeige in Zeitung”)
  • Rentennummern (“wenn wir für Sie die Renten abmelden sollen ?”)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse (“wenn wir für Sie die Krankenversicherung abmelden sollen ?”)
  • Versicherungsunterlagen („wenn wir für Sie ggfs. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, o. ä. benachrichtigen sollen ?“)

Sollten Ihnen die genannten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, werden wir uns um die Besorgung kümmern. Wir erledigen dann gerne alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Falls der Tod im Alten- oder Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz eingetreten ist, können Sie uns ebenfalls Tag und Nacht erreichen.

Für Ihre Unterlagen und zum Ausdruck können Sie diese Übersicht als PDF hier herunterladen.