Lederle Dorothea
16. Oktober 2020
Dorothea Lederle
geb. Hedtstück
* 13. September 1938 † 8. Oktober 2020
Der Gottesdienst und die Beerdigung finden im engsten Familienkreis in Peiting statt.
Dorothea Lederle
geb. Hedtstück
* 13. September 1938 † 8. Oktober 2020
Der Gottesdienst und die Beerdigung finden im engsten Familienkreis in Peiting statt.
Die täglichen neuen Informationen zur aktuellen Covid 19-Lage in Bayern verunsichern zunehmend die Menschen. Derzeit gelten für den größten Teil der Bevölkerung ja Ausgangsbeschränkungen um vor Neuinfektionen zu schützen. All diese Beschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit als Bestattungsinstitut.
Selbstverständlich möchten auch wir unsere Mitarbeiter, genauso wie unsere Kunden vor einer möglichen Ansteckung mit dem Covid-19-Virus schützen. Aber trotz dieser schwierigen Lage für alle, möchten wir weiterhin „…begleitend an ihrer Seite stehen“ und Sie bei einem Trauerfall in der Familie unterstützen. Auch wenn wir auf die vom bayerischen Staatsministerium inzwischen geltenden Vorgaben, für die Durchführung von anstehenden Beisetzungen keinen Einfluss haben und die Kirchen geschlossen sind, liegt es uns am Herzen eine Trauerfeier nach ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten.
Umsetzungsmaßnahmen des Hygienekonzeptes bei Bestattungen aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021
Grundlage dieser Umsetzungsmaßnahmen für die Friedhöfe sind das Schutz- und Hygienekonzept der Schongauer Friedhöfe, des Infektionsschutzmaßnahmengesetzes (IfSG) sowie die aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15 . BayIfSMV) vom 23.11.2021.
Für Beerdigungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 8 der 15. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Der Begriff „Beerdigung” umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.
Maßnahmen:
1. Abstandsregelungen und Schnelltests:
Auf dem gesamten Friedhofsgelände ist der Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten (§ 1 Satz 1 der 15. BayIfSMV), wenn diese nicht dem eigenen Hausstand angehören. In der Aussegnungshalle wird dies über die Bestuhlung geregelt (vgl. 3.2 dieser Umsetzungsmaßnahmen). Im Freien sind die Trauergäste selbst für die Einhaltung des Abstandes verantwortlich.
Alle Trauergäste werden gebeten – freiwillig und auf eigene Verantwortung – vor dem Besuch der Trauerfeier einen Schnelltest zu machen, um die Gefahr einer Ansteckung mit Corona zu minimieren.
2. Teilnehmerzahl z.B. in der Aussegnungshalle:
Bei Trauerfeiern besteht keine Zugangsbeschränkung für die Aussegnungshalle (§ 4 Abs. 8 der 15. BayIfSMV), was bedeutet, dass grundsätzlich alle Angehörigen in die Aussegnungshalle dürfen.
Die Stühle in der Aussegnungshalle wurden im Abstand von 1,5m aufgestellt, damit der Abstand zwischen den Haushalten eingehalten wird (§ 1 Satz 1 der 15. BayIfSMV).
3. Kontaktdatenerfassung:
Für die Teilnehmer in der Aussegnungshalle ist eine Namensliste zur Kontaktdatenerfassung (§ 6 Abs. 2 Satz 3 der 15. BayIfSMV) mit Name, Vorname, Adresse und Kontaktdaten (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 15. BayIfSMV) zu führen. Die Liste mit den Kontaktinformationen ist der Friedhofsverwaltung zuzuleiten, entweder von den Angehörigen direkt oder über das Bestattungsinstitut.
4. Maskenpflicht:
Beim Betreten und Verlassen der Aussegnungshalle besteht für Trauerfeiergäste, den geistlichen Beistand und das Bestattungspersonal zwingend Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht mit dem Mindeststandard einer FFP2-Maske! Diese kann am Platz abgenommen werden, da der Abstand von 1,5m zu anderen Hausständen eingehalten wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 15. BayIfSMV).
Das Tragen der Maske wird für das gesamte Friedhofsgelände empfohlen.
5. Gemeindegesang und Musik und Vereinswesen bei Trauerfeiern:
Gemeindegesang ist erlaubt. Ein Chor sowie Blasmusik am Grab ist nur in „kleinen Ensembles“ zugelassen, wenn der Abstand zwischen den Sängern/Blasmusikanten/Livemusikern 2m, zum Chorleiter 3m und zu den Trauergästen 5m eingehalten ist. Vertreter eines Vereins (z.B. Veteranenverein) dürfen ebenfalls nur als kleine Gruppe teilnehmen. Von einer kleinen Gruppe/Ensemble wird ausgegangen, wenn diese aus max. 4 Personen besteht.
6. Mikrofone, Erdwurf und Weihwasser:
Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Erdwurf- und Weihwasserabgaben am offenen Grab sowie am aufgebahrtem Sarg bleiben dem Pfarrer vorbehalten. Bei einer Nutzung der berührten Gegenstände sind diese umgehend zu desinfizieren, sowie nach und vor jeder weiteren Beisetzung. Auf einigen Friedhöfen bringen die Geistlichen Erde und Weihwasser selber mit, wodurch sich das Vorgenannte erledigt hätte. Erlaubt sind sog. Buxsträußchen die für die Trauergäste bereit zu stellen sind.
7. Aushang und Veröffentlichung:
Die Kommunen empfehlen bei einer Veröffentlichung von Sterbefällen (“im Schaufenster der Bestattung, im Internet und Zeitungen etc.”) die Nennung des Bestattungstermins nicht mit zu veröffentlichen. Ein Aushang oder eine Traueranzeige in den reg. Zeitungen sollte der Bestattungstermin nicht veröffentlicht werden, stattdessen wird ein Zusatz wie „Die Trauerfeier findet im Familienkreis statt“ eingetragen werden. Diese Empfehlung ist leider notwendig, um die Anzahl der Trauergäste einzugrenzen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben oder sich nicht sicher sind was bei einem Sterbefall zu tun ist, nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf.
Vielen Dank für ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Bestattungsinstitut Rose Team
Lieber Herr Dr. Lederle,
zum Tode Ihrer lieben Frau, unserer liebenswürdigen, ehemaligen Nachbarin in der Schlossstraße,
möchte ich Ihnen meine tief empfundene Anteilnahme aussprechen.
Ich wünsche Ihnen die Kraft, die auch ich aufbringen muss, meine Frau starb ebenfalls vor einigen Wochen.
Gern denke ich an unsere Nachbarschaft in der Schlossstraße zurück.
Ich begegnete Ihnen erstmalig, als wir 1971 sonntags unsere Wohnungen im Rohbau besichtigten.
Ihre Wohnung im 3. OG links, unsere im 3. OG rechts.
Nach dem Einzug standen beide Wohnungstüren oft offen.
Unsere Frauen verstanden sich prächtig, unsere Kinder ebenfalls.
Es herrschte eine fröhliche Stimmung, bis zum tragischen Unfalltod Ihrer Tochter Corin.
Sie war mit unserer Tochter sehr befreundet.
Wir haben mit Ihnen getrauert.
Colin und Mark habe ich als kleine Burschen in Erinnerung.
Meine Frau und ich haben uns nach Ihrem Auszug sehr oft gern an Familie Lederle erinnert.
Herzliche Grüße,
Rolf Riesen
Lieber Herr Eggert, vielen Dank für Ihre Anteilnahme auch im Namen meiner Söhne. Herzliche Grüße, H. Lederle
Liebe Familie Lederle,
in den Wolfsburger Nachrichten habe ich die Traueranzeige Ihrer lieben Frau und Mutter gelesen und möchte Ihnen hiermit meine tiefe Anteilnahme aussprechen.
Auch wenn Sie sich wahrscheinlich nicht mehr an die Kindergartenzeit in Wolfsburg im kath. Kindergarten St. Heinrich am Rabenberg erinnern werden, so habe ich beim Lesen der Anzeige sofort Ihre liebe Frau und Mutter, sowie Sie, Colin und Mark, vor mir gesehen. Es ist eine schöne Und dankbare Erinnerung an die netten Gespräche und die so freundliche Art Ihrer Verstorbenen.
Von Herzen wünsche ich Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit des endgültigen Abschiednehmens und Mut für Ihren weiteren Lebensweg ohne Ihre liebe Frau und Mutter.
In tiefem Mitgefühl
Adelheid Schiller-Janze
(Früher nur Schiller und KiTa-Leiterin)
Liebe Frau Schiller-Janze,
vielen Dank für Ihre Anteilnahme! Mein Bruder und ich können uns natürlich noch an den Kindergarten St. Heinrich erinnern, aber in der Tat nicht mehr an die Kindergärtnerinnen und leider auch nicht an Sie, als damalige KiTa-Leiterin. Die Erinnerung an die Kindheit ist dann leider doch etwas eingeschränkt.
Wir haben uns aber über Ihre Nachricht sehr gefreut, vor allem, dass Sie unsere Mutter in guter Erinnerung haben! Nochmals ganz lieben Dank für die Beileidsbekundung!
Familie Lederle
Lieber Herr Dr. Lederle,
in der hiesigen Zeitung habe ich die traurige Nachricht gelesen, dass Ihre Ehefrau verstorben ist.
Meine Frau und ich sprechen Ihnen und Ihren Kindern mit Familien unsere aufrichtige Anteilnahme aus.
In Gedanken sind wir bei Ihnen.
Herzlichst
Ihr Jörg Eggert
Liebe Familie Lederle
zum Ableben Ihrer lieben Frau und Mutter möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aussprechen.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft um diesen schmerzhaften Verlust zu ertragen
Marianne und Klaus Reinhold
Liebe Familie Lederle
zum Ableben Ihrer Frau und Mutter möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme ausdrücken.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft um diesen schmerzhaften Verlust zu ertragen
Marianne und Klaus Reinhold
Liebe Familie Reinhold,
ganz lieben Dank für Ihre Beileidsbekundungen auch im Namen meiner Söhne!
Herzliche Grüße, H. Lederle
Liebe Familie Lederle
zum Ableben Ihrer Frau und Mutter möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme ausdrücken.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft um diesen schmerzhaften Verlust zu ertragen
Marianne und Klaus Reinhold
Liebe Familie Lederle,
zum Ableben Ihrer lieben Frau und Mutter sprechen wir Ihnen allen unser aufrichtiges Beileid aus und wünschen Ihnen viel Kraft, um über diesen schweren Verlust hinwegzukommen.
Familie Karl-Dieter und Christel Hepers
Liebe Familie Hepers,
besten Dank für Ihre Beileidsbekundungen und Ihre Anteilnahme!
Wir vermissen unsere Mutter sehr! Sie war unser ganzes Leben lang für uns Jungs da und auch für Ihre Enkelkinder und wir können ihren recht plötzlichen und unerwarteten Tod noch nicht so recht fassen. Wir trösten uns ein wenig damit, dass unsere Mutter im Krankenhaus nicht noch lange leiden musste.
Letzten Freitag fand die Beerdigung im kleinen Kreis statt und wir glauben es ist so abgelaufen, wie unsere Mutter sich das gewünscht hätte.
Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht!
Colin und Mark
Liebe Familie,
mit großer Anteilnahme haben wir vom Heimgang Ihrer lieben Frau und Mutter erfahren. Es ist lange her, dass wir Sie trafen aber leider ist es dann der Zeitpunkt, wo Erinnerungen an die gemeinsame Zeit zurückkommen.
Gerne denken wir an diese Zeit in Wolfsburg zurück und wünschen Ihnen Kraft und Zuversicht für die Zukunft.
Peter und Brigitte Loew
Liebe Familie Loew,
genz herzlichn Dank für Ihre Anteilnahme!
H. Lederle
Lieber Herr Dr. Lederle,
herzliches Beileid und viel Kraft für Sie und Ihre Familie.
Bernd Badurczik
Lieber Herbert,
zum Tode deiner Frau möchten wir dir und deiner Familie unsere aufrichtige Anteilnahme aussprechen.
Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinnerung an viele gute Stunden, sind das größte Glück auf Erden (Cicero).
“Wenn das Licht erlischt, kommt die Trauer,
wenn die Trauer vergeht, kommt die Erinnerung”
Viel Kraft wünscht das Bestattungsinstitut ROSE