Das Sozialgericht in Karlsruhe bestätigte in einem Urteil, dass das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfeempfänger auch die Kosten für die Sterbegeld-Versicherung übernehmen muss. Voraussetzung hierfür sind unter anderem „angemessene“ Versicherungskosten und eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“, dass zur Deckung der Bestattungskosten Sozialhilfe benötigt werden wird, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 4. Februar 2016 veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: S 4 SO 370/14).

Eine Rentnerin, die neben der Kostenübernahme einer Kurzzeitpflege auch einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellte, hatte geklagt. Die monatlichen Kosten für eine Sterbehilfeversicherung in Höhe von monatlich 84,38 Euro sollten ebenso berücksichtigt werden. Die Sterbegeldversicherung sollte die Kosten für ihre spätere Beerdigung sowie die Pflege ihres Grabes abgedeckt wissen, ohne dass ihre Angehörigen später zur Kasse gebeten werden.

Das Sozialamt lehnte die Kostenübernahme ab. Es handele sich nicht um eine „anerkennungsfähige Versicherung“, da diese allenfalls der Entlastung der Erben und der Unterhaltspflichtigen diene. Außerdem handele es sich letztlich um eine Kapitallebensversicherung, die unter Mitnahme von Rückkaufswerten jederzeit gekündigt werden könne.

Doch die Kosten für die Sterbegeldversicherung müssen hier übernommen werden, urteilte das Sozialgericht am 24. November 2015. Zum einen sei die Versicherungssumme in  angemessen und zum anderen sei die Versicherung „erforderlich in dem Sinne, dass die Klägerin mittellos ist und daher die Aufwendungen für ihre Bestattung und Grabpflege nicht selbst ansparen oder auf sonstige Weise gewährleisten kann“.

Wie wichtig eine Sterbegeldversicherung sein kann, merken viele betroffene erst wenn man Sie braucht. Ob die Rente oder andere Rücklagen im Alter bei vielen Menschen ausreicht, ist oftmals unsicher. Daher auch unsere Empfehlung “treffen Sie selbst Vorsorge für mögliche Bestattungskosten, denn für sehr viele Hinterbliebene können diese Bestattungskosten ggfs. zu einer Belastung werden.” Keiner möchte seinen Liebsten und Angehörigen zu Lebzeiten Last fallen, erst Recht nicht nach dem Ableben. Regeln Sie daher Ihre Angelegenheiten noch zu Lebzeiten und informieren Sie sich über das Thema Bestattungsvorsorge

  1.  Lassen Sie sich zu Lebzeiten von einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten informieren und legen Sie ihre Wünsche vertraglich fest.
  2. Weiterhin können Sie eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge abschließen, was sowohl mit einer einmaligen als auch mit einer monatlichen Zahlung an eine dementsprechende Versicherung, vereinbar ist.
  3. Wichtig ist hier, dass diese Sterbegeldversicherung zweckgebunden ist und vor möglichen Zugriffen und Forderungen Dritter gesetzlich geschützt ist.

Fordern Sie unsere Bestattungsvorsorge Informationen bei uns an, oder vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.