Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken an den eigenen Tod. Zu sehr lebt man im Hier und Jetzt. Und dennoch liegt es in der Bestimmung des Menschen geboren zu werden – zu leben und auch – zu sterben.

Wenn jedoch dieser Schiksalschlag Angehörige unvorbereitet trifft, so kommt zu Trauer und Schmerz, oftmals noch finanzielle Sorgen hinzu. Denn seit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 ist es durchaus sinnvoll Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen.

Die Bestattungspflicht in Deutschland, verbunden mit den entstehenden Kosten einer würdevollen Bestattung liegen meistens bei mehreren Tausend Euro (“steigende kommunale Gebühren nicht zu vergessen”), je nach individuellen Wünschen und Bestattungsart. Daher gilt unser Rat “Besser vorher, an nachher denken!”

Warum sich selbst um eine Bestattungsvorsorge kümmern?

Bestattungsvorsorge ist wichtig zu Lebzeiten, aber für viele Menschen immer noch ein Tabuthema, obwohl wir doch alle wissen: „..auch der letzte Weg gehört zum Leben“. Viele Menschen reagieren, auf dieses Thema angesprochen irritiert und überspielen diese Frage meist damit „da hab ich noch viel Zeit“. Wer sich frühzeitig um seine eigene Bestattungsvorsorge kümmert, nimmt seinen Hinterbliebenen eine große Last ab und schafft stattdessen Freiräume für Trauer, Abschied und Erinnerung. Wenn nichts geregelt oder zu Lebzeiten darüber gesprochen wurde, welche Wünsche man “für seinen letzten Weg” hat, dann müssen ihre Angehörigen später diese Entscheidungen alleine treffen.

Eine würdevolle Bestattung ist für viele selbstverständlich, aber welche individuellen Vorstellungen und Wünsche der Verstorbene diesbezüglich hatte, wissen sehr oft nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder des/der Verstorbenen. Daher ist es eine beruhigende Erfahrung zu wissen, dass man selbst die letzten Dinge geregelt hat und Angehörige so, von vielen Formalitäten und Entscheidungen, entlastet werden können.

Sprechen Sie darum mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und welche Art der Bestattung Sie sich wünschen. Dabei stehen wir Ihnen als Bestattungsinstitut Rose gerne begleitend zur Seite. Im Falle des Falles können somit ihre Angehörigen nach Ihren Wünschen handeln und diese respektieren. Durch einen sog. Bestattungsvorsorgevertrag, der dies alles regelt, kann den Hinterbliebene die Last vieler notwendiger Entscheidungen abgenommen werden.

Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen zu diesen Bestattungsvorsorgevertrag, der zumindest die wichtigsten Inhalte rund um ihre Bestattung beinhalten sollte:

  • Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Beisetzungsort
  • Trauerfeier kirchlich / freier Redner (Gestalltungswünsche)
  • Finanzierung (Sterbegeldversicherung / BT Bestattungstreuhand)

In einem persönlichen Beratungsgespräch werden Ihre Vorstellungen der eigenen Bestattung geregelt und vertraglich festgelegt. Außerdem werden die hierfür anfallenden Kosten bereits besprochen, so haben Sie die Möglichkeit Rücklagen zu bilden oder das Geld für die Bestattung abzusichern. Da die Banken neuerdings weder Sparbücher wie früher, noch sog. zweckgebundene Unterkonten mehr anbieten, gibt es hierzu nur noch 2 Alternativen:

  1. Sterbegeldversicherung
  2. Bestattungstreuhandvertrag.

Lassen Sie sich zu Lebzeiten über diese Möglichkeiten beraten und legen Sie danach ihre Wünsche vertraglich fest. Wichtig ist hier, dass diese Sterbegeldversicherung oder auch ein Bestattungstreuhandvertrag zweckgebunden ist und somit vor möglichen Zugriffen und Forderungen Dritter gesetzlich geschützt ist.

Wir möchten Ihnen hierzu einige wichtigen Informationen geben, um ggfs. diese häufig unbeachtete Versorgungslücke schließen zu können.

Das Bestattungsinstitut Rose arbeitet hier mit der Nürnberger Versicherung, und mit der BT Bestattungstreuhand GmbH, zusammen.

Eine Sterbegeldversicherung sollte daher zu Lebzeiten abgeschlossen werden und kann auf Wunsch alle Bestattungskosten beinhalten (“je nach Höhe einer monatlichen bezahlbaren Versicherungsrate”). Gerne unterbreiten wir, bzw. die Nürnberger Versicherung Ihnen ein auf Ihre persönliche finanzielle Situation zugeschnittenes Angebot, mit nachfolgenden wichtigen Vertragsinhalten wie :

  • ohne jede Gesundheitsprüfung
  • ohne großen bürokratischen Aufwand
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
  • günstigere Beiträge gegenüber Einzelversicherungen
  • Möglichkeit sofortiger Einzahlung der vollen Versicherungssumme (von 2.000 – 12.500 EUR)
  • Sicherheit, kein Zugriff Dritter da “zweckgebunden”
  • anteilige Überschussbeteiligung
  • inkl. Auslandsrücktransport / Überführungskosten
  • bei Unfalltod sofortiger Versicherungsschutz
  • keine Wartezeit im Leistungsfall*

* Bei Tod im 1. – 18. Versicherungsmonats erfolgt eine Staffelung der Versicherungssume, jedoch ab dem 18. Monat besteht sofortiger und voller Versicherungsschutz.

Die BestattungsTreuhand GmbH wurde vom Verband unabhängiger Bestatter e. V. ins Leben gerufen, um allen Bestattungsunternehmen die Möglichkeit zu bieten, Vorsorgegelder als eine mündelsichere und festverzinste Geldanlage anzunehmen und durch die BestattungsTreuhand GmbH verwalten zu lassen.

Als Treunehmer sind wir durch den Verwahrungstreuhandvertrag gebunden, die darin bezeichneten Angelegenheiten und Wünsche im Sinne des Treugebers zu verwalten. Insofern sind wir mit Vertragsschluss quasi ein Inhaber von Rechten mit vertraglich vereinbarter Ausübungsbefugnis und können uns damit im Außenverhältnis – zum Beispiel gegenüber Dritten (wie Sozialamt) – im Interesse des Treugebers behaupten.

Dies kann vor allem in der Durchsetzung der vertraglich bezeichneten Wünsche des Treugebers gegenüber Erben mit konträren Interessen von entscheidender Bedeutung sein.

Um seine Bestattung vorab zu finanziell abzusichern ist ein Treuhandkonto die sicherste Lösung vor dem Zugriff Dritter. Bis der Leistungsfall d.h. der Sterbefall einritt sind Sie immer noch Eigentümer des Geldes.

Ein Treuhandkonto kann nicht mit einer klassischen Geldanlage verglichen werden. Da bei uns die Gelder zweckgebunden angelegt sind, kann das Konto vorab nicht aufgelöst werden. Diese zweckgebundene Verfügung und Sicherung wäre bei einem Girokonto oder Sparbuch nicht sichergestellt.

Eine würdevolle, ortsübliche Bestattungsvorsorge ist, wenn sie frühzeitig bei einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauen abgeschlossen worden ist, vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher. Die Bestattungsvorsorgesumme wird zusätzlich zum Schonvermögen als geschütztes Vermögen angesehen.

Da dies so pauschal nicht zu beantworten ist empfehlen wir vor Ort Ihre Wünsche mit Ihrem Bestattungsinstitut durchzusprechen. Dieses wird Ihnen dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen, woraus dann die Summe für ihre Bestattung zu ersehen ist.

Bei Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine Vorsorgekarte im Scheckkartenformat. Wir empfehlen diese immer bei sich zu tragen („z.B. im Geldbeutel“) und weitere Bestattungsvorsorgekarten an Ihre Angehörigen oder dem Pflegeheim zu geben.

Das von Ihnen bevollmächtigte Bestattungsinstitut muss bei BT Bestattungstreuhand GmbH die Sterbeurkunde und seine Bestattungsabrechnung einreichen. Erst nach Erhalt aller Unterlagen zahlt die BT Bestattungstreuhand GmbH zeitnah an das Bestattungsinstitut die von Ihnen hinterlegte Treuhandsumme aus.