Kaufmann Michael
23. Oktober 2020, 11:00 - 12:30
Michi Kaufmann
* 26. 7. 1986 † 16. 10. 2020
Trauerfeier am Freitag, dem 23. Oktober 2020, um 11 Uhr an der Aussegnungshalle
im Stadtfriedhof Schongau, anschließend Beerdigung.
Michi Kaufmann
* 26. 7. 1986 † 16. 10. 2020
Trauerfeier am Freitag, dem 23. Oktober 2020, um 11 Uhr an der Aussegnungshalle
im Stadtfriedhof Schongau, anschließend Beerdigung.
Die täglichen neuen Informationen zur aktuellen Covid 19-Lage in Bayern verunsichern zunehmend die Menschen. Derzeit gelten für den größten Teil der Bevölkerung ja Ausgangsbeschränkungen um vor Neuinfektionen zu schützen. All diese Beschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit als Bestattungsinstitut.
Selbstverständlich möchten auch wir unsere Mitarbeiter, genauso wie unsere Kunden vor einer möglichen Ansteckung mit dem Covid-19-Virus schützen. Aber trotz dieser schwierigen Lage für alle, möchten wir weiterhin „…begleitend an ihrer Seite stehen“ und Sie bei einem Trauerfall in der Familie unterstützen. Auch wenn wir auf die vom bayerischen Staatsministerium inzwischen geltenden Vorgaben, für die Durchführung von anstehenden Beisetzungen keinen Einfluss haben und die Kirchen geschlossen sind, liegt es uns am Herzen eine Trauerfeier nach ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten.
Umsetzungsmaßnahmen des Hygienekonzeptes bei Bestattungen aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021
Grundlage dieser Umsetzungsmaßnahmen für die Friedhöfe sind das Schutz- und Hygienekonzept der Schongauer Friedhöfe, des Infektionsschutzmaßnahmengesetzes (IfSG) sowie die aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15 . BayIfSMV) vom 23.11.2021.
Für Beerdigungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 8 der 15. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Der Begriff „Beerdigung” umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.
Maßnahmen:
1. Abstandsregelungen und Schnelltests:
Auf dem gesamten Friedhofsgelände ist der Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten (§ 1 Satz 1 der 15. BayIfSMV), wenn diese nicht dem eigenen Hausstand angehören. In der Aussegnungshalle wird dies über die Bestuhlung geregelt (vgl. 3.2 dieser Umsetzungsmaßnahmen). Im Freien sind die Trauergäste selbst für die Einhaltung des Abstandes verantwortlich.
Alle Trauergäste werden gebeten – freiwillig und auf eigene Verantwortung – vor dem Besuch der Trauerfeier einen Schnelltest zu machen, um die Gefahr einer Ansteckung mit Corona zu minimieren.
2. Teilnehmerzahl z.B. in der Aussegnungshalle:
Bei Trauerfeiern besteht keine Zugangsbeschränkung für die Aussegnungshalle (§ 4 Abs. 8 der 15. BayIfSMV), was bedeutet, dass grundsätzlich alle Angehörigen in die Aussegnungshalle dürfen.
Die Stühle in der Aussegnungshalle wurden im Abstand von 1,5m aufgestellt, damit der Abstand zwischen den Haushalten eingehalten wird (§ 1 Satz 1 der 15. BayIfSMV).
3. Kontaktdatenerfassung:
Für die Teilnehmer in der Aussegnungshalle ist eine Namensliste zur Kontaktdatenerfassung (§ 6 Abs. 2 Satz 3 der 15. BayIfSMV) mit Name, Vorname, Adresse und Kontaktdaten (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 15. BayIfSMV) zu führen. Die Liste mit den Kontaktinformationen ist der Friedhofsverwaltung zuzuleiten, entweder von den Angehörigen direkt oder über das Bestattungsinstitut.
4. Maskenpflicht:
Beim Betreten und Verlassen der Aussegnungshalle besteht für Trauerfeiergäste, den geistlichen Beistand und das Bestattungspersonal zwingend Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht mit dem Mindeststandard einer FFP2-Maske! Diese kann am Platz abgenommen werden, da der Abstand von 1,5m zu anderen Hausständen eingehalten wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 15. BayIfSMV).
Das Tragen der Maske wird für das gesamte Friedhofsgelände empfohlen.
5. Gemeindegesang und Musik und Vereinswesen bei Trauerfeiern:
Gemeindegesang ist erlaubt. Ein Chor sowie Blasmusik am Grab ist nur in „kleinen Ensembles“ zugelassen, wenn der Abstand zwischen den Sängern/Blasmusikanten/Livemusikern 2m, zum Chorleiter 3m und zu den Trauergästen 5m eingehalten ist. Vertreter eines Vereins (z.B. Veteranenverein) dürfen ebenfalls nur als kleine Gruppe teilnehmen. Von einer kleinen Gruppe/Ensemble wird ausgegangen, wenn diese aus max. 4 Personen besteht.
6. Mikrofone, Erdwurf und Weihwasser:
Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Erdwurf- und Weihwasserabgaben am offenen Grab sowie am aufgebahrtem Sarg bleiben dem Pfarrer vorbehalten. Bei einer Nutzung der berührten Gegenstände sind diese umgehend zu desinfizieren, sowie nach und vor jeder weiteren Beisetzung. Auf einigen Friedhöfen bringen die Geistlichen Erde und Weihwasser selber mit, wodurch sich das Vorgenannte erledigt hätte. Erlaubt sind sog. Buxsträußchen die für die Trauergäste bereit zu stellen sind.
7. Aushang und Veröffentlichung:
Die Kommunen empfehlen bei einer Veröffentlichung von Sterbefällen (“im Schaufenster der Bestattung, im Internet und Zeitungen etc.”) die Nennung des Bestattungstermins nicht mit zu veröffentlichen. Ein Aushang oder eine Traueranzeige in den reg. Zeitungen sollte der Bestattungstermin nicht veröffentlicht werden, stattdessen wird ein Zusatz wie „Die Trauerfeier findet im Familienkreis statt“ eingetragen werden. Diese Empfehlung ist leider notwendig, um die Anzahl der Trauergäste einzugrenzen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben oder sich nicht sicher sind was bei einem Sterbefall zu tun ist, nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf.
Vielen Dank für ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Bestattungsinstitut Rose Team
Liebe Trauerfamilie,
leider konnte ich aus gesundheitlichen Gründen an der Abschiedsfeier für Michi nicht teilnehmen.
Gerade deshalb ist es mir wichtig, Ihnen mein Mitgefühl auf diese Weise auszudrücken. Ich hatte seit Jahren mit Michi beruflich Kontakt, indem wir gemeinsam Bestellungen für seine Baustellen abwickelten. Dabei war er stets vorausschauend, zuverlässig und freundlich.
Für diese schwere Zeit wünsche ich Ihnen allen viel Kraft und Mut!
Liebe Familie Kaufmann,
Liebe Conny,
Ich möchte euch mein Beileid aussprechen. Ich wünsche euch von ganzen Herzen, das die Erinnerung an wunderschöne gemeinsame Momente eines Tages die Trauer verdrängen wird und euch ein Lächeln auf die Lippen zaubert.
Die Erinnerung und die Liebe sterben nie.
Machs gut Michi und pass von dort oben gut auf deine Lieben hier unten auf
In stiller Trauer
Yvi mit Familie
,,Was bleibt ist Liebe, Dankbarkeit und Erinnerung
Viel Kraft den Angehörigen
Unser herzliches Beileid
Theresa & Markus
Liebe Conny,
Liebe Trauerfamilie,
Mit grossem Entsetzen haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Schicksal gnadenlos zugeschlagen hat… Entsetzen in Worte zu fassen fällt dabei nicht leicht, aber wir sind in Gedanken bei Dir und Euch und wünschen viel viel Kraft. Schöne Momente und Erinnerungen bleiben für immer erhalten….
In aufrichtiger Anteilnahme Petra & Gerald und alle Kinder mit Familien
Ich wünsche euch die Stärke,
euch in der Zeit der Trauer gegenseitig Halt zu sein.
Ich wünsche euch die Erinnerung,
die kostbarer ist als alle Schätze dieser Welt.
Ich wünsche euch die Gewissheit,
das ihr euch eines Tages wiedersehen werdet.
Mein herzliches Beileid –
ich fühle und bete mit euch
Liebe Conny, nichts ist schlimmer, als einen Menschen für immer zu verlieren. Am schlimmsten ist es, wenn man diese Person geliebt hat. Ich fühle mit dir!
Ich bin in Gedanken bei dir! Diese schmerzvolle Zeit kannst du nur überwinden, wenn du dir Zeit gibst. Der Michi ist unsterblich in deiner Erinnerung, in deinen Gedanken und in deinem Herzen ❤
In stiller Trauer, deine Freundin Maria
,,Was bleibt ist Liebe, Dankbarkeit und Erinnerung.
Viel Kraft den Angehörigen
Unser herzliches Beileid
Theresa & Markus
“Die Erinnerung ist ein Fenster,
duch das wir DICH sehen können,
wann immer wir wollen.”
“Wenn das Licht erlischt, kommt die Trauer,
wenn die Trauer vergeht, kommt die Erinnerung”
Viel Kraft wünscht das Bestattungsinstitut ROSE