Was wenn keine Erben vorhanden sind?

„3,1 Billionen Euro sind Schätzungen zufolge bis 2024 in Deutschland zu vererben. Doch nicht immer ist ein Erbe zu finden …“, so ein Artikel der WR am Samstag, den 10. September 2016.

Das ist einmal eine interessante Perspektive des Themas „Erben“, wird doch oft nur davon gesprochen, dass kein Erbe, nicht aber keine Erben vorhanden sind. Was unternimmt also der Staat oder das Land, um rechtsstaatlich zu bleiben, wenn offensichtlich keine Angehörigen oder bestellte Erben vorhanden sind?

Nachlasspfleger werden von den Gerichten dazu bestellt, herrenloses Vermögen an die richtigen Adressaten zu überführen. Der Nachlasspfleger übernimmt anstelle der Erben die Kontrolle und Sicherung des Erbes und die daraus resultierenden Pflichten.

Die Aufgabenbereiche der Pfleger sind vielfältig und reichen von der Organisation der Beerdigung über die Haushaltsauflösung bis hin zur Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Tätigkeit endet immer mit der vollständigen Abwicklung des Nachlasses oder mit dem Auffinden von tatsächlichen Erben.

In besonders kniffligen Fällen können die Nachlasspfleger ihre Fälle an Erbenermittler weitergeben. Diese beschäftigen sich in Deutschland seit mehr als 100 Jahren und seit 2010 in einem Verband organisiert mit der Suche nach Erben und mit der lückenlosen urkundlichen Dokumentation der Verwandtschaftsverhältnisse.

„Manche Fälle sind so verzwickt, dass einen der sportliche Ehrgeiz packt, herauszufinden, wo die Gesuchten Spuren hinterlassen haben … Es ist eine mühevolle Kleinarbeit!“, so ein Erbenermittler aus Münster. Werden die Nachlasspfleger oder Ermittler nicht fündig, geht nach einer Karenzzeit von 30 Jahren das Erbe an das Land.

Was wird in Deutschland vererbt?*

In 2015 hinterließen die Verstorbenen in 72 % der Erbschaftsfälle Kapital. Vererbt werden in Deutschland vor allem Immobilien und Grundstücke, gefolgt von Möbeln und Schmuck. Der Anteil von zu erbenden Schulden liegt bei nur ca. 4 %.

Weitere Informationen gibt es unter: www.vdee-ev.de Verband Deutscher Erbenermittler.

(*Quelle WR Nr. 212 /RRG 1)