Das Bestattungsinstitut Rose aus Schongau stellt sich auf der diesjährigen Pfaffenwinkel Gewerbeschau vom 8. – 9. Juli in der Schongauer Eishalle den Schongauern persönlich vor. Lernen Sie uns persönlich kennen und holen Sie sich ihren persönlichen „kostenlosen Beratungsgutschein“ auf unserem Messestand ab und genießen das bunte Messeprogramm.

Seit nunmehr 2 Jahren bietet das Bestattungsinstitut Rose in der Lechtorstr. 13 – vor allem persönliche Beratung rund um die Bestattung an. Hier kann man jederzeit in dem neuen Laden – ehemalige Parfümerie Wiedemann in der Schongauer Altstadt – seine persönlichen Fragen stellen, egal ob „was bei einer Kremierung mit einem künstlichen Hüftgelenk oder den Goldzähnen von der Oma passiert ?“ oder „was kostet denn eine Bestattung ?“, bis hin zu „welche neuen Bestattungsarten es denn in Schongau gibt ?“

Aber auch alle Fragen rund um „finanzielle Risiken bei einem Sterbefall“ – wie wichtig eine Bankvollmacht über den Tod hinaus ist oder „Vorsorgevollmacht“ – wie wichtig ggfs. eine Sterbegeldversicherung sein kann oder „Bestattungsvorsorge“ – eine Sorge weniger!

Das Bestattungsinstitut Rose ist „… begleitend an Ihrer Seite“ und ihr kompetenter Partner in diesen schweren Stunden. Wir beraten Sie einfühlsam, aufrichtig, kompetent und fair in diesen schweren Stunden. Unabhängig von Ansehen, Herkunft und Konfession, planen und realisieren wir für Sie die Bestattung und Trauerfeier.

Nach einer ausführlichen Beratung zu den möglichen Bestattungsarten legen wir gemeinsam mit Ihnen alle individuellen Einzelheiten fest. Wir kümmern uns um alles vor – während – und nach der Bestattung für Sie, von A .. wie Abholung, über T … wie Trauerdruck bis zu Z… wie Zeit nach der Trauer.

Auf Wunsch können auch Sie sich gerne bei der Planung und Gestaltung der Trauerfeier mit einbringen, alles andere erledigen selbstverständlich wir für Sie.

Freie Wahl des Bestattungsinstituts

Sie haben immer das Recht das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens zu wählen. Auch in Städten und Gemeinden, wo die Friedhofsarbeiten bereits an eine andere Bestatter übertragen wurden. Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen bei den hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile für Sie.

Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben. Qualifizierte Bestattungsinstitute empfehlen sich durch ihre Leistung, ihre Vertrauenswürdigkeit, ihre Zuverlässigkeit und ihre Transparenz bei Preis und Leistung.

Hinterbliebene, die mit einem Todesfall konfrontiert werden, können oftmals in der Kürze der Zeit sich kein umfassendes Bild über die einzelnen Unternehmen machen. Sie sind offen für Empfehlungen, denen sie vertrauen und nehmen daher oftmals ihr Recht auf freie Bestatterwahl nicht wahr.