Die BestattungsTreuhand GmbH wurde vom Verband unabhängiger Bestatter e.V.ins Leben gerufen, um allen Bestattungsunternehmen die Möglichkeit zu bieten, Vorsorgegelder als eine mündelsichere und festverzinste Geldanlage anzunehmen und durch die BestattungsTreuhand GmbHverwalten zu lassen.

Als Treunehmer sind wir durch den Verwahrungstreuhandvertrag gebunden, die darin bezeichneten Angelegenheiten und Wünsche im Sinne des Treugebers zu verwalten.

Insofern sind wir mit Vertragsschluss quasi ein Inhaber von  Rechten mit vertraglich vereinbarter Ausübungsbefugnis und können uns damit im Außenverhältnis – zum Beispiel gegenüber Dritten (wie Sozialamt) – im Interesse des Treugebers behaupten.

Dies kann vor allem in der Durchsetzung der vertraglich bezeichneten Wünsche des Treugebers gegenüber Erben mit konträren Interessen von entscheidender Bedeutung sein.

Um seine Bestattung vorab zu finanziell abzusichern ist ein Treuhandkonto die sicherste Lösung vor dem Zugriff Dritter. Bis der Leistungsfall d.h. der Sterbefall einritt sind Sie immer noch Eigentümer des Geldes.

Ein Treuhandkonto kann nicht mit einer klassischen Geldanlage verglichen werden. Da bei uns die Gelder zweckgebunden angelegt sind, kann das Konto vorab nicht aufgelöst werden. Diese zweckgebundene Verfügung und Sicherung wäre bei einem Girokonto oder Sparbuch nicht sichergestellt.

Eine würdevolle, ortsübliche Bestattungsvorsorge ist, wenn sie frühzeitig bei einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauen abgeschlossen worden ist, vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher. Die Bestattungsvorsorgesumme wird zusätzlich zum Schonvermögen als geschütztes Vermögen angesehen.

Da dies so pauschal nicht zu beantworten ist empfehlen wir vor Ort Ihre Wünsche mit Ihrem Bestattungsinstitut durchzusprechen. Dieses wird Ihnen dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen, woraus dann die Summe für ihre Bestattung zu ersehen ist.

Bei Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine Vorsorgekarte im Scheckkartenformat. Wir empfehlen diese immer bei sich zu tragen („z.B. im Geldbeutel“) und weitere Bestattungsvorsorgekarten an Ihre Angehörigen oder dem Pflegeheim zu geben.

Das von Ihnen bevollmächtigte Bestattungsinstitut muss bei BT Bestattungstreuhand GmbH die Sterbeurkunde und seine Bestattungsabrechnung einreichen. Erst nach Erhalt aller Unterlagen zahlt die BT Bestattungstreuhand GmbH zeitnah an das Bestattungsinstitut die von Ihnen hinterlegte Treuhandsumme aus.