Ein Todesfall ist vor allem traurig und nie alltäglich, aber er gehört zum Leben!

Irgendwann ist es so weit, ein Mensch aus unserem näheren Umfeld stirbt und wir nehmen teil. Aber wie geht das eigentlich − teilnehmen an einem Todesfall?

Der langjährige nette Nachbar ist verstorben und wir erfahren davon. Von der Nachbarin, über einen Trauerbrief oder aus der Zeitung. Und wir wissen, da gibt es die Tochter des Verstorbenen, die regelmäßig zu Besuch kam. Gerne wollen wir uns mitteilen, unser Beileid aussprechen und vielleicht sogar etwas Trost spenden. Aber was ist passend, was angebracht und was gewünscht?

Eine Kondolenz schriftlich oder auch mündlich auszudrücken, ist nicht ganz einfach. Dennoch sollten wir nicht darauf verzichten, denn Worte helfen den Hinterbliebenen und Trauernden und auch letztlich uns selbst.

Ein paar Tipps:

  • Sprechen Sie die Hinterbliebenen direkt an: „Liebe Frau/Herr oder Familie Müller“
  • Formulieren Sie Ihre Betroffenheit: „Mit großem Bedauern hören wir …“, „Berührt möchten wir unser Beileid aussprechen.“, „Mein Mitgefühl gehört Ihnen.“
  • Senden Sie einen Gruß und Wunsch: „Wir wünschen Ihnen viel Kraft/Mut/Zuversicht.“
  • Wählen Sie eine Karte mit einem tröstlichen Motiv und einem Spruch oder Zitat, das Sie persönlich schön und passend finden. Unterschreiben Sie handschriftlich.
  • Schreiben Sie keine E-Mail, SMS oder WhatsApp.
  • Der Besuch der Trauerfeier ist abhängig von den Wünschen der Angehörigen. Steht in der Traueranzeige „Beisetzung im engsten Familienkreis“, ist kein Besuch erwünscht. Ist die Formulierung offen: „Die Trauerfeier findet am Freitag, den 27.05.2016 um 10 Uhr auf dem Hauptfriedhof statt“, ist es einem selbst überlassen, teilzunehmen, aber man ist willkommen. Gleiches gilt für den persönlich erhaltenen Trauerbrief. Für die Teilnahme an einer Beerdigung gibt es heute keine starren Regeln mehr, denn der Grund der Zusammenkunft gibt ohnehin den Ton an. Seien Sie einfach pünktlich und kleiden Sie sich für sich passend.
  • Ein kleiner Blumengruß zum Abschied ist nie verkehrt und kann am offenen Grab niedergelegt werden.
  • Ein Händedruck und ein „herzliches Beileid“ trösten die Hinterbliebenen.